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   VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25327
VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08 (https://dejure.org/2009,25327)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.10.2009 - 16 A 166.08 (https://dejure.org/2009,25327)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 16 A 166.08 (https://dejure.org/2009,25327)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Erhaltungsinteresse an einer denkmalgeschützten Siedlung; Bedeutung der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Gewährleistung eines denkmalrechtlichen Schutzes im Zusammenhang mit der Montage eines Vordachs und ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz in der Siedlung "Roter Adler"

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz in der Siedlung "Roter Adler"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    NS-Siedlung "Roter Adler" steht unter Denkmalschutz: Bewohner darf nichts verändern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Denkmalschutz in der berliner Siedlung "Roter Adler"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Denkmalschutz gilt auch für Wohnsiedlung aus Zeiten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft - Schutzwürdigkeit steht Entstehungsgeschichte nicht entgegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 31.08.2004 - 16 A 53.03
    Auszug aus VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
    Zur Siedlung hat die Kammer bereits ausgeführt (Urteile vom 31. August 2004 - 16 A 53.03 -, zitiert nach [...], Rn. 13; - 16 A 52.03 -, S. 5 des Umdrucks): Die Siedlung "Roter Adler" ist "ein nach § 2 Abs. 3 DSchG Bln als Gesamtanlage geschützter Denkmalbereich.

    Die im Ortstermin in Augenschein genommenen Veränderungen an einzelnen Reihenhäusern in der Siedlung lässt die Schutzwürdigkeit der Siedlung als Gesamtanlage (noch) unberührt (vgl. zur Sachlage im August 2004: VG Berlin, Urteile vom 31. August 2004 - 16 A 53.03 -, zitiert nach [...], Rn. 14; - 16 A 52.03 -, S. 5 f. des Umdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Auszug aus VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
    Dabei erfordert die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 [392] m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
    Sie ergibt sich vielmehr gerade aus dem Charakter als Zeugnis des damals verfolgten Wohnungsbau- und sozialpolitischen Konzeptes (siehe dazu neben den zitierten Entscheidungen der Kammer OVG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2007 - 2 Bf 298/02 -, NVwZ-RR 2008, 300).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2008 - 2 S 120.07

    Umgebungsschutz bei Baudenkmälern und Werbeanlagen

    Auszug aus VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
    Der denkmalrechtliche Schutz soll gewährleisten, dass die jeweilige besondere Wirkung des Baudenkmals, die es als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element auf den Betrachter ausübt, nicht geschmälert wird (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 25. April 2008 - 2 S 120.07 -, zitiert nach [...], Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 11.11.2008 - M 2 K 08.1074

    Straßenumbenennung; postmortales Persönlichkeitsrecht (postmortale

    Auszug aus VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
    Anders als beispielsweise bei der Verleihung von Straßennamen (dazu VG München, Urteil vom 11. November 2008 - M 2 K 08.1074 -, zitiert nach [...], Rn. 22 m.w.N.) geht es im Denkmalschutz nicht um die Bewahrung eines ehrenden Andenkens, sondern um die Bewahrung eines - auch negativen - Zeugnisses.
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